Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
Zustandekommen des Kaufvertrages
Der Kaufvertrag kommt erst mit der Lieferbestätigung oder der Lieferung von Waren und Tieren der Garten- & Zoobedarf Schrepfer GmbH zustande.
Preise
- Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zuzüglich anfallender Transportkosten.
- Zum Zeitpunkt der Bestellung gelten die jeweils gültigen Listenpreise.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt nur an Wiederverkäufer. Die Liefer-Vorabmeldung gilt nicht als
vereinbarte Lieferbestätigung. Die Lieferfrist gilt nur dann als vereinbart, wenn sie
durch die Garten- & Zoobedarf Schrepfer GmbH ausdrücklich und schriftlich bestätigt
wurde. Bei mangelnder Versandmöglichkeit gilt eine vereinbarte Lieferzeit als
eingehalten, wenn die Ware unter Benachrichtigung des Wiederverkäufers bereit
gestellt ist. Für Lieferverzögerungen oder Nichtlieferungen von unseren
Lieferanten/Vertretungen besteht keine Haftung unsererseits. Wird die Einhaltung einer
vereinbarten Lieferzeit durch unverschuldete Umstände unsererseits unmöglich, so
verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer dieses Hindernisses. Nicht verschuldetes
Unvermögen befreit die Garten- und Zoobedarf Schrepfer GmbH von ihrer
Leistungspflicht und berechtigt sie, von der Vereinbarung ganz oder zum Teil
zurückzutreten.
Von der Garten- & Zoobedarf Schrepfer GmbH nicht eingehaltene Termine berechtigen
den Wiederverkäufer erst dann zum Rücktritt, wenn letzterer eine angemessene
Nachfrist gesetzt hat und diese unbenutzt verstrichen ist. Für den Fall, dass der
Wiederverkäufer Schadenersatz anstatt des Rücktritts nach Fristablauf fordert,
beschränkt sich dieser nur auf den unmittelbaren Schaden.
Teillieferungen sind zulässig.
Eine allfällige Transportversicherung seitens der Garten- & Zoobedarf Schrepfer GmbH
erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Wiederverkäufers und zu dessen Lasten.
Verpackung
Verpackungskäfige, Kisten und Spezialverpackungen (Nager- und Vogelkisten), sind
Eigentum der Garten- & Zoobedarf Schrepfer GmbH. Sie müssen in gereinigtem
Zustand zurückgegeben werden und dürfen nicht an Dritte weiter gegeben werden.
Andere Verpackungen werden nicht zurückgenommen.
Gefahrenübergang
Die Gefahren des zufälligen Untergangs, Verlusts und Verschlechterung der Waren geht
nach erfolgtem Verlad ins Transportfahrzeug bei der Garten- und Zoobedarf Schrepfer
GmbH auf den Wiederverkäufer über.
Insbesondere Ereignisse höherer Gewalt, die die Ausführung übernommener Aufträge
unmöglich machen, verzögern oder wesentlich erschweren, berechtigen die Garten- und
Zoobedarf Schrepfer GmbH, unter Ausschluss jeglicher Ansprüche des
Wiederverkäufers auf Schadenersatz und einer eventuell vereinbarten Vertragsstrafe,
die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag
zurückzutreten.
Mängelrüge und Gewährleistung
- Der Wiederverkäufer hat die Waren sofort einer Eingangskontrolle zu unterziehen.
- Rügen wegen Qualität oder Menge der von uns gelieferten Waren und Tiere oder Mortalität derselben, sind sofort nach Ankunft der Sendung, jedoch spätestens innerhalb von 24 Stunden, geltend zum machen. Spätere Reklamationen oder Einreden sind unwirksam. Reklamationen müssen schriftlich, resp. mittels vorgegebenem Formular mitgeteilt werden.
- Beanstandungen berechtigen den Wiederverkäufer nicht, die Annahme der Ware, selbst im Falle der Teillieferung, zu verweigern.
- Bei Ersatzlieferungen gehen die Transportkosten zu Lasten des Wiederverkäufers.
- Bei Aquarium- und Kaltwasserfischen erfolgt durch die Garten- und Zoobedarf
Schrepfer GmbH kein erneuter Wasserwechsel und keine Krankheitskontrolle. Als
Partnerfirma in der Schweiz, erfolgt durch uns lediglich die Verteilung und das
Handling. Deshalb wird die Haftung auf Schäden, welche aus dem Handling
entstehen, begrenzt. Ein weiterer Schaden, durch äussere und innere Krankheiten
wird von der Garten- & Zoobedarf Schrepfer GmbH nicht übernommen.
Haftung
Soweit in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung nicht anderweitig
festgelegt ist, haftet die Garten- & Zoobedarf Schrepfer GmbH nur für Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit.
Die Haftung für Schäden, die äusserlich nicht erkennbar sind, seien es organische oder
angeborene Fehler oder Folgen von Infektionen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Dies gilt auch für die Haftung für Folgeschäden beim Wiederverkäufer oder bei Dritten.
Tierarztkosten
Werden kranke Tiere durch den Wiederverkäufer einem Tierarzt zugeführt, so werden
diese Kosten durch die Garten- & Zoobedarf Schrepfer GmbH nur nach vorgängiger
Absprache und schriftlicher Bestätigung übernommen. Jegliche Kosten (z.B.
Tierarztkosten), welche dem Wiederverkäufer aus dem Verkauf an Dritte entstehen,
werden nicht übernommen.
Retouren
Sämtliche Retouren müssen bei der Garten- & Zoobedarf Schrepfer GmbH vorgängig
angemeldet werden.
Waren aus Konsignationen oder Fehllieferungen werden nur dann gutgeschrieben,
wenn die Waren nicht das Verfalldatum überschritten haben und neutral, d.h.
wiederverkäuflich zurück gegeben werden.
Retouren von Tieren sind fachgerecht zu verpacken. Nagetiere und Vögel müssen mit
Trocken- und Nassfutter versorgt sein.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert Frist zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinse
berechnet.
Die Kosten eines allfälligen Inkassos gehen zulasten des Schuldners.
Gesetzliche Einfuhrbestimmungen
Es liegt in der Verantwortung des Wiederverkäufers, gesetzliche Einfuhrbestimmungen
zu kennen. Daraus resultierende Retouren werden durch die Garten- & Zoobedarf
Schrepfer GmbH nur entschädigungslos zurückgenommen.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt im Eigentum der Garten- & Zoobedarf Schrepfer GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Wiederverkäufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Vorher ist Verpfändung und Sicherungsübereignung untersagt und Weiterveräusserung an Dritte im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinen Kunden Bezahlung erhält. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für Saldoforderungen der Garten- und Zoobedarf Schrepfer GmbH.
Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung des Wiederverkäufers, Einleitung von
Vergleichs- oder Konkursverfahren oder sonstiger Gefährdung der Befriedigung ist die
Vorbehaltsware transportkostenfrei auf Verlangen der Garten- & Zoobedarf Schrepfer
GmbH herauszugeben, wobei sie aufgrund einer hiermit unwiderruflich erteilten
Einwilligung des Wiederverkäufers zur Wegnahme befugt ist, oder aber nach seiner
Wahl die Ware im Wege der Versteigerung oder feihändig zu verkaufen und den Erlös
auf den Nettokaufpreis zu verrechnen.
Der Wiederverkäufer ist berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang zu
veräussern. Verpfändungen oder Sicherungsübertragungen an Dritte sind
ausgeschlossen. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung der Rechte
des Lieferers durch Dritte hat der Wiederverkäufer unverzüglich Nachricht zu geben
und bei Vermeidung einer Schadenshaftung der Garten- und Zoobedarf Schrepfer
GmbH bei der Verfolgung ihrer Rechte zu unterstützen. Etwaige Kosten von
Interventionen trägt der Wiederverkäufer.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Glarus.
Auf die mit der Garten- & Zoobedarf Schrepfer GmbH geschlossenen Verträge sind
ausschliesslich die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts resp. des
schweizerischen Rechts anwendbar.
Rechtswirksamkeit
Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in
ihren übrigen Teilen verbindlich.