Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)


Zustandekommen des Kaufvertrages

Der Kaufvertrag kommt erst mit der Lieferbestätigung oder der Lieferung von Waren und Tieren der Garten- & Zoobedarf Schrepfer GmbH zustande.

Preise

  1. Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zuzüglich anfallender Transportkosten.
  2. Zum Zeitpunkt der Bestellung gelten die jeweils gültigen Listenpreise.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt nur an Wiederverkäufer. Die Liefer-Vorabmeldung gilt nicht als vereinbarte Lieferbestätigung. Die Lieferfrist gilt nur dann als vereinbart, wenn sie durch die Garten- & Zoobedarf Schrepfer GmbH ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurde. Bei mangelnder Versandmöglichkeit gilt eine vereinbarte Lieferzeit als eingehalten, wenn die Ware unter Benachrichtigung des Wiederverkäufers bereit gestellt ist. Für Lieferverzögerungen oder Nichtlieferungen von unseren Lieferanten/Vertretungen besteht keine Haftung unsererseits. Wird die Einhaltung einer vereinbarten Lieferzeit durch unverschuldete Umstände unsererseits unmöglich, so verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer dieses Hindernisses. Nicht verschuldetes Unvermögen befreit die Garten- und Zoobedarf Schrepfer GmbH von ihrer Leistungspflicht und berechtigt sie, von der Vereinbarung ganz oder zum Teil zurückzutreten.
Von der Garten- & Zoobedarf Schrepfer GmbH nicht eingehaltene Termine berechtigen den Wiederverkäufer erst dann zum Rücktritt, wenn letzterer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese unbenutzt verstrichen ist. Für den Fall, dass der Wiederverkäufer Schadenersatz anstatt des Rücktritts nach Fristablauf fordert, beschränkt sich dieser nur auf den unmittelbaren Schaden.
Teillieferungen sind zulässig.
Eine allfällige Transportversicherung seitens der Garten- & Zoobedarf Schrepfer GmbH erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Wiederverkäufers und zu dessen Lasten.

Verpackung

Verpackungskäfige, Kisten und Spezialverpackungen (Nager- und Vogelkisten), sind Eigentum der Garten- & Zoobedarf Schrepfer GmbH. Sie müssen in gereinigtem Zustand zurückgegeben werden und dürfen nicht an Dritte weiter gegeben werden. Andere Verpackungen werden nicht zurückgenommen.

Gefahrenübergang

Die Gefahren des zufälligen Untergangs, Verlusts und Verschlechterung der Waren geht nach erfolgtem Verlad ins Transportfahrzeug bei der Garten- und Zoobedarf Schrepfer GmbH auf den Wiederverkäufer über.
Insbesondere Ereignisse höherer Gewalt, die die Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, verzögern oder wesentlich erschweren, berechtigen die Garten- und Zoobedarf Schrepfer GmbH, unter Ausschluss jeglicher Ansprüche des Wiederverkäufers auf Schadenersatz und einer eventuell vereinbarten Vertragsstrafe, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.

Mängelrüge und Gewährleistung

  1. Der Wiederverkäufer hat die Waren sofort einer Eingangskontrolle zu unterziehen.
  2. Rügen wegen Qualität oder Menge der von uns gelieferten Waren und Tiere oder Mortalität derselben, sind sofort nach Ankunft der Sendung, jedoch spätestens innerhalb von 24 Stunden, geltend zum machen. Spätere Reklamationen oder Einreden sind unwirksam. Reklamationen müssen schriftlich, resp. mittels vorgegebenem Formular mitgeteilt werden.
  3. Beanstandungen berechtigen den Wiederverkäufer nicht, die Annahme der Ware, selbst im Falle der Teillieferung, zu verweigern.
  4. Bei Ersatzlieferungen gehen die Transportkosten zu Lasten des Wiederverkäufers.
  5. Bei Aquarium- und Kaltwasserfischen erfolgt durch die Garten- und Zoobedarf Schrepfer GmbH kein erneuter Wasserwechsel und keine Krankheitskontrolle. Als Partnerfirma in der Schweiz, erfolgt durch uns lediglich die Verteilung und das Handling. Deshalb wird die Haftung auf Schäden, welche aus dem Handling entstehen, begrenzt. Ein weiterer Schaden, durch äussere und innere Krankheiten wird von der Garten- & Zoobedarf Schrepfer GmbH nicht übernommen.

Bei fristgerechter und berechtigter Mängelrüge leistet die Garten- & Zoobedarf Schrepfer GmbH kostenlosen Ersatz gegen Rücklieferung der mangelhaften Ware.

Haftung

Soweit in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung nicht anderweitig festgelegt ist, haftet die Garten- & Zoobedarf Schrepfer GmbH nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Die Haftung für Schäden, die äusserlich nicht erkennbar sind, seien es organische oder angeborene Fehler oder Folgen von Infektionen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung für Folgeschäden beim Wiederverkäufer oder bei Dritten.

Tierarztkosten

Werden kranke Tiere durch den Wiederverkäufer einem Tierarzt zugeführt, so werden diese Kosten durch die Garten- & Zoobedarf Schrepfer GmbH nur nach vorgängiger Absprache und schriftlicher Bestätigung übernommen. Jegliche Kosten (z.B. Tierarztkosten), welche dem Wiederverkäufer aus dem Verkauf an Dritte entstehen, werden nicht übernommen.

Retouren

Sämtliche Retouren müssen bei der Garten- & Zoobedarf Schrepfer GmbH vorgängig angemeldet werden.
Waren aus Konsignationen oder Fehllieferungen werden nur dann gutgeschrieben, wenn die Waren nicht das Verfalldatum überschritten haben und neutral, d.h. wiederverkäuflich zurück gegeben werden.
Retouren von Tieren sind fachgerecht zu verpacken. Nagetiere und Vögel müssen mit Trocken- und Nassfutter versorgt sein.

Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innert Frist zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinse berechnet.
Die Kosten eines allfälligen Inkassos gehen zulasten des Schuldners.

Gesetzliche Einfuhrbestimmungen

Es liegt in der Verantwortung des Wiederverkäufers, gesetzliche Einfuhrbestimmungen zu kennen. Daraus resultierende Retouren werden durch die Garten- & Zoobedarf Schrepfer GmbH nur entschädigungslos zurückgenommen.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt im Eigentum der Garten- & Zoobedarf Schrepfer GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Wiederverkäufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Vorher ist Verpfändung und Sicherungsübereignung untersagt und Weiterveräusserung an Dritte im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinen Kunden Bezahlung erhält. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für Saldoforderungen der Garten- und Zoobedarf Schrepfer GmbH.

Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung des Wiederverkäufers, Einleitung von Vergleichs- oder Konkursverfahren oder sonstiger Gefährdung der Befriedigung ist die Vorbehaltsware transportkostenfrei auf Verlangen der Garten- & Zoobedarf Schrepfer GmbH herauszugeben, wobei sie aufgrund einer hiermit unwiderruflich erteilten Einwilligung des Wiederverkäufers zur Wegnahme befugt ist, oder aber nach seiner Wahl die Ware im Wege der Versteigerung oder feihändig zu verkaufen und den Erlös auf den Nettokaufpreis zu verrechnen.

Der Wiederverkäufer ist berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang zu veräussern. Verpfändungen oder Sicherungsübertragungen an Dritte sind ausgeschlossen. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung der Rechte des Lieferers durch Dritte hat der Wiederverkäufer unverzüglich Nachricht zu geben und bei Vermeidung einer Schadenshaftung der Garten- und Zoobedarf Schrepfer GmbH bei der Verfolgung ihrer Rechte zu unterstützen. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Wiederverkäufer.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Glarus.

Auf die mit der Garten- & Zoobedarf Schrepfer GmbH geschlossenen Verträge sind ausschliesslich die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts resp. des schweizerischen Rechts anwendbar.

Rechtswirksamkeit

Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.